AGB

A. Allgemeines

  1. Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tausch-, Dienst-, Werklieferungs-, Werk- und ähnliche Verträge, die wir mit den Abnehmern unserer Waren und Dienstleistungen abschließen oder abzuschließen beabsichtigen. Diese Bedingungen liegen somit allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung. Davon abweichende Vertragsbedingungen binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.
  2. Unter einem „Verbraucher“ im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft mit uns zu einem Zweck abschließt,  der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Ein „Unternehmer“ ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine juristische Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

B. Angebot und Vertragsabschluß

  1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin oder sonstigem Inhalt freibleibend. Mit Erteilen eines Auftrages verpflichtet sich der Besteller, die bestellte Ware oder Dienstleistungen anzunehmen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Fernmündliche oder unseren Außendienstmitarbeitern erteilte Aufträge sind von uns erst angenommen, wenn und soweit wir sie unverzüglich ausführen oder innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich bestätigen. Bei unverzüglicher Lieferung verzichtet der Besteller auf eine schriftliche Bestätigung.

C. Lieferung

  1. Teillieferungen sind zulässig.
  2. Wir behalten uns vor, bei Massenartikeln 10% mehr oder weniger, nach technischen Artikeln nach Stand der Technik im Lieferzeitpunkt, bei den abgepassten Artikeln die üblichen Fabrikationseinheiten, bei abgezählten Artikeln die handelsüblichen Verpackungseinheiten zu liefern oder Verschnitt- oder Mindermengen-Zuschläge zu berechnen.
  3. Angaben über Lieferfristen sind freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Im Falle der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den Voraussetzungen der §§ 281, 323 BGB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, er beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit.
  4. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung bzw. Leistungen zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.

D. Versand und Verpackung

  1. Der Versand der Ware (auch etwaiger Rücksendungen) erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern er Unternehmer gem. § 14 BGB ist. Das gilt auch dann, wenn wir die Ware mit eigenen Fahrzeugen zustellen, in dem Falle sind wir berechtigt, Zufuhrkosten bis zur Höhe der Gebühren, die bei der Wahl einer anderen Versandart entstehen würden, zu berechnen.
  2. Im Interesse des Bestellers ist folgendes zu beachten: Sendungen, die bei Ankunft die geringsten Spuren einer Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei der Bahn oder Post zu beantragen. Bis dahin muss die Sendung unausgepackt verbleiben. Bei Lastwagentransporten ist der betreffende Spediteur, Fuhrunternehmer usw. zur Schadenfeststellung (Vermerk auf dem Frachtbrief) zu veranlassen.
  3. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir behalten uns das Recht vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort im Sinne des Absatzes K, sondern von einem anderen Ort unserer Wahl vorzunehmen.
  4. Die Verpackung wird (zu Selbstkosten) gesondert berechnet.
  5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit deren Übergabe auf den Besteller über. Für den Fall, dass der Besteller kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendung der Sache auf den Besteller über, wenn die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

E. Preise

  1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro, soweit nicht eine andere Währung ausgewiesen ist. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt, verstehen sich unsere Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Listen- und Katalogpreise sind unverbindlich. Wir stellen stets die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Rechnung. Preisberichtigung aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen als auch auf den Lieferscheinen bleibt dem Verkäufer vorbehalten.
  3. Bei Aufträgen, deren Gesamtwert 50 Euro (ausschließlich Mehrwertsteuer) nicht überschreiten, behalten wir uns vor, eine Gebühr bis zu 5 Euro zu erheben.

F. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung.
  2. Dem Besteller ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigen Verfügungen sind dem Besteller nicht gestattet. Der Besteller tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung einschließlich Umsatzsteuer, unabhängig davon ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind, sicherheitshalber an uns ab. Der Besteller ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung solange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergangenen Forderungen einzusenden und den Schuldner vor der Abtretung zu benachrichtigen. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Besteller zustehen.
  3. Im Falle der Verarbeitung unsere Ware oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen, erwerben wir an denen durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen Miteigentum, dass der Besteller mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für uns verwahrt. Unser Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Bruchteil, der dem Rechnungsbetrag unserer Ware im Verhältnis zum Wert des entstandenen Gegenstandes entspricht. Für die Weiterveräußerung gilt Ziffer 2 entsprechend; die aus Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderung wird schon jetzt in Höhe des eben genannten Bruchteils an uns abgetreten. Der Besteller hat auf Verlangen seinen Schuldner über die Abtretung zu informieren und uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
  4. Übersteigen die Sicherungen nach Ziffer 1 bis 3 unsere Forderungen um mehr als 25 %, so kann der Besteller hinsichtlich des überschießenden Betrages eine Frage von Sicherungsgegenständen verlangen.
  5. Jeden Zugriff eines Dritten auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, die daraus hergestellten Gegenstände oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Besteller unverzüglich mitzuteilen.
  6. Die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und aus dessen vorstehend genannten Sonderformen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventual-Verbindlichkeiten fort, die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind.

G. Reklamation, Garantie, Sachmängelhaftung bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer

  1. Bei Kauf von kompletten Anlagen oder auch nur Motorkits gewähren wir 24 Monate Garantie (außer Verschleißteile) bei Kauf von Einzelteilen bzw. Zubehör, Kleinteile etc. gewähren wir 12 Monate Garantie, wenn es sich beim Besteller nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 24 Monaten. Bei gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate, wenn es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Besteller nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf gebrauchter Ware unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, Änderungen in Konstruktion, Form, Farbton oder Ausführung die wir oder unser Zulieferer nach Vertragsabschluß allgemein vornehmen, berechtigen  nicht zu einer Beanstandung.
  2. Die Ansprüche auf Sachmängelhaftung des Bestellers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch beschränkt. Sofern der Besteller kein Verbraucher ist, haben wir das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei fehlschlagender Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzung für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
  3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern der Schadensersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassenen Mängelbeseitigung beruht, ist er im Hinblick auf Ein- und Ausbaukosten der Höhe nach auf die entsprechenden Sätze unserer jeweils aktuellen Gebührenliste begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit.
  4. Im Fall der Nachbesserung tragen wir die zum Zweck der Mangelbeseitigung Aufwendungen wie Transport- und Wegekosten. Gegenüber Nichtverbrauchern gilt dies nur, soweit sich die Kosten  nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
  5. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Ansprüche auf Mängelbeseitigung sind bei uns geltend zu machen. Beanstandete Ware wird von uns im Vorab-Austausch mit Rechnung versendet, welche bei Rücksendung der Ware wieder gutgeschrieben wird. Beanstandete Ware ist stets frachtfrei an uns einzusenden. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel sowie Rechnungs- und Lieferscheinkopie sind beizufügen. Weitere Bedingungen beziehungsweise Erläuterungen entnehmen Sie unseren separaten allgemeinen Reklamation-, Garantie-, Schadensfall-Bedingungen.
  6. Ware die falsch vom Besteller bestellt wurde, wird im Vorab-Austausch per Rechnung geliefert. Die sog. Vorab-Tausch-Rechnung wird nach der Rücklieferung der falschen Ware, dann abzüglich 10 % Wiedereinlagerungsgebühr gutgeschrieben, sofern die Ware unbeschädigt und funktionsfähig ist.
  7. Die Sachmangelhaftung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn ein Mangel auf fehlerhafter Montage beruht, d.h. gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden oder der Einbau bzw. die Montage nicht fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Besteller darzulegen und zu beweisen.
  8. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder auf dem Produkthaftungsgesetz.
  9. Die Gewährleistungsansprüche gegen die Sven Hager GmbH erlöschen, wenn der Vertragspartner oder ein Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens der Sven Hager GmbH, Veränderungen durch Ausbauten, Zusätze, Verarbeitung oder Instandsetzung an der Lieferung vornimmt. Dem Besteller stehen weiter keine Gewährleistungsansprüche zu, wenn an elektronischen Bauteilen des Lieferungsgegenstandes Reparaturen vom Besteller selbst oder von Dritten durchgeführt und / oder durch Einbau nicht neuer Original-Ersatzteile vorgenommen wurden.
  10. Die Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn der Besteller die Wartungs- und Behandlungsvorschriften für den Lieferungsgegenstand missachtet und die Entstehung des Mangels darauf beruht. Das gleiche gilt, wenn ein Mangel durch Beschädigung, falsche Handhabung oder Bedienung seitens des Bestellers verursacht wurde.
  11. Es gelten folgende Garantiebestimmungen.

    Download Garantiebestimmungen

H. Rückgabe

  1. Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Bei frachtfreien Rücksendungen, die mit unserer Zustimmung erfolgen, berechnen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10 % des Nettowertes der Ware.

I. Haftung

  1. Soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Bestellers, insbesondere auch Tankfüllungen, Ersatzfahrzeug, Arbeits- und Reisezeiten wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, insoweit ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper und / oder Gesundheit beruhen.

J. Zahlungen

  1. Unsere Lieferungen erfolgen grundsätzlich per Abbuchung, Nachnahme oder Vorkasse. Für die Erteilung des Abbuchungsauftrages gewähren wir 2 % Skonto bei einem Zahlungsziel von 7 Tagen.

    Download Abbuchungsauftrag

  2. Bei nicht Teilnahme am Abbuchungsverfahren sind die Zahlungen in 14 Tagen fällig. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
  3. Bei überschreitender Zahlungsfrist berechnen wir 5 % über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 6 % Zinsen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
  4. Checks nehmen wir nur erfüllungshalber herein. Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Bestellers.
  5. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluss wesentlich, so werden alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch im Falle einer Stundung, unverzüglich Barzahlung fällig: dies gilt auch dann, wenn wir Schecks hereingenommen haben. Außerdem sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  7. Für Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro erhoben. Weitere Lieferungen erfolgen nach einer Rücklastschrift nur noch gegen Vorauskasse, Barzahlung oder per Nachnahme.

K. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Berlin. Sofern es sich beim Besteller um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand Berlin.

L. Rabattbedingungen

  1. Die speziell gewährten Rabatte obligen unserer Rabattstaffel. Diese gilt nur für Vialle-Anlagen und bezieht sich auf die Anzahl an Bestellungen pro Monat sowie die Teilnahme am Abbuchungsverfahren. Sie erhalten nach 14 Tagen zum Quartalsende eine Gutschrift über die jeweilig angefallenen Rabattierungen. Offene noch nicht beglichene Rechnungen werden hiermit verrechnet bzw. beglichen. Vorraussetzung hierfür ist, wie schon aufgeführt, die Teilnahme am Abbuchungsverfahren, wobei hier der Rechnungsbetrag sofort fällig ist.

    Rabattstaffel:

    1 - 4 Anlagen = 2% Rabatt

    5 - 9 Anlagen = 3% Rabatt

    10-19 Anlagen = 4% Rabatt

    ab 20 Anlagen = Individuelles Angebot

M. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht), auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.
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